🧾 Wichtige Paragraphen, die jeder Kfz-Gutachter kennen muss – und warum das auch für Sie wichtig ist
Als Kfz-Gutachter arbeiten wir nicht nur mit Zahlen und Fahrzeugen, sondern auch mit klaren rechtlichen Vorgaben. Diese Gesetze und Paragraphen sind die Grundlage für jedes Schadengutachten – und damit auch für Ihre gerechte Schadenregulierung.
Wenn Sie wissen, welche rechtlichen Regeln hier eine Rolle spielen, verstehen Sie besser, wie Ihr Anspruch auf eine faire Entschädigung durchgesetzt wird. So behalten Sie als Kunde stets den Überblick und können sicher sein, dass Ihr Gutachten auf einer soliden rechtlichen Basis steht.
§ 249 BGB – Schadensersatzpflicht
Dieser Paragraph besagt, dass der Geschädigte so gestellt werden muss, als wäre der Schaden nie passiert.
👉 Grundlage für die Erstattung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall oder Wertminderung.
§ 7 StVG – Haftung des Fahrzeughalters
Der Fahrzeughalter haftet für Schäden, die beim Betrieb seines Fahrzeugs entstehen.
👉 Wichtige Grundlage bei Haftpflichtschäden.
§ 115 VVG – Direktanspruch gegen die Versicherung
Der Geschädigte kann direkt die gegnerische Versicherung in Anspruch nehmen.
👉 Vorteil: Schnellere und einfachere Schadensabwicklung.
§ 287 ZPO – Schadensschätzung durch das Gericht
Gerichte können die Höhe eines Schadens auf Basis eines Gutachtens schätzen.
👉 Deshalb ist ein fachlich korrektes Gutachten entscheidend.
§ 631 BGB – Werkvertrag
Das Gutachten ist ein Werkvertrag zwischen Gutachter und Auftraggeber.
👉 Der Gutachter schuldet ein sachgerechtes, vollständiges und nachvollziehbares Gutachten.
💡 Warum diese Paragraphen wichtig sind
Diese Gesetze schützen Sie als Geschädigten und sorgen dafür, dass Sie Ihren Schaden rechtssicher und vollständig ersetzt bekommen.
Ein erfahrener Kfz-Sachverständiger kennt diese Vorschriften genau und erstellt Gutachten nach aktueller Rechtsprechung und technischen Standards.
Tipp: Lassen Sie sich nicht den Gutachter von der gegnerischen Versicherung vorschreiben – dieser arbeitet meist nicht in Ihrem Interesse. Sie dürfen selbst einen unabhängigen Gutachter auswählen.

